Logo der Delegation der Deutschen Wirtschaft für Saudi-Arabien, Bahrain und Jemen

Legalisierung Urkunden

Legalisierungsverfahren für öffentliche Urkunden in Saudi-Arabien Wegfall des aufwendigen Verfahren Christine Baltzer-Zacharias, Senior Lawyer, Meyer Reumann & Partners

Bild einer Waage
PIXABAY / NomeVisualizzato

Legalisierungsverfahren für öffentliche Urkunden in Saudi-Arabien

Wegfall des aufwendigen Verfahren

Christine Baltzer-Zacharias, Senior Lawyer, Meyer Reumann & Partners

Für den ausländische Investor ist durch den Beitritt Saudi-Arabiens zum Haager Abkommen und dessen Inkrafttreten am 7. Dezember 2022 das zuvor umständliche und zeitaufwendige Legalisierungsverfahren für ausländische öffentliche Urkunden weggefallen.

Bild einer Vertragsunterzeichnung
Geschäftsbeziehungen aufbauen
PIXABAY / rafabordes

Für die Verwendung deutscher Urkunden in Saudi-Arabien reicht es nunmehr aus, dass öffentliche Urkunden für Einzelpersonen (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden etc.) sowie Urkunden für Gesellschaften (Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge etc.) zur Anerkennung lediglich mit einer Apostille versehen werden müssen.

Bei diesem Echtheitsnachweis wird die Unterschrift des Austellers und seiner Befugnis zur Ausstellung und damit ihr Beweiswert durch eine hierzu bevollmächtigte öffentliche Stelle bestätigt.

 


 

 

Verwendung deutscher Urkunden in Saudi-Arabien

Dieses Merkblatt wurde von der Kanzlei Meyer-Reumann & Partners erstellt.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Team dubai@meyer-reumann.com

Bild von einem Buch
Meyer Reumann & Partners / Christine Baltzer-Zacharias

Ansprechpartner

Christine Baltzer-Zacharias, 

Senior Lawyer, Meyer Reumann & Partner

Meyer-Reumann & Partners
Park Place Tower, Office 503,
Sheik Zayed Road
P.O. Box 9353, Dubai, UAE
Tel.: +971(0)4 – 33 17 110
dubai@meyer-reumann.com
www.meyer-reumann.com

Bild von Christine Baltzer Zacharias
Meyer Reumann & Partners / Christine Baltzer-Zacharias