Legalisierungsverfahren für öffentliche Urkunden in Saudi-Arabien

Wegfall des aufwendigen Verfahren

Christine Baltzer-Zacharias, Senior Lawyer, Meyer Reumann & Partners

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Für den ausländische Investor ist durch den Beitritt Saudi-Arabiens zum Haager Abkommen und dessen Inkrafttreten am 7. Dezember 2022 das zuvor umständliche und zeitaufwendige Legalisierungsverfahren für ausländische öffentliche Urkunden weggefallen.

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Für die Verwendung deutscher Urkunden in Saudi-Arabien reicht es nunmehr aus, dass öffentliche Urkunden für Einzelpersonen (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden etc.) sowie Urkunden für Gesellschaften (Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge etc.) zur Anerkennung lediglich mit einer Apostille versehen werden müssen.

Bei diesem Echtheitsnachweis wird die Unterschrift des Austellers und seiner Befugnis zur Ausstellung und damit ihr Beweiswert durch eine hierzu bevollmächtigte öffentliche Stelle bestätigt.

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Dieses Merkblatt wurde von der Kanzlei Meyer-Reumann & Partners erstellt.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Team dubai(at)meyer-reumann.com