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Die saudische Steuerbehörde erhebt im Dezember eine Abgabe von 50% auf zuckerhaltige Getränke

21.06.2019

Die saudische Steuerbehörde hat angekündigt, mit der Einführung einer selektiven Abgabe auf zuckerhaltige Getränke zu beginnen.

Die Generalbehörde von Zakat und Tax (GAZT) wird die Einführung eines Beschlusses des Golfkooperationsrates (GCC) zur Ausweitung der Zölle auf gesüßte Getränke zusätzlich zu Erfrischungsgetränken und Energiegetränken überwachen.

Ab dem 1. Dezember 2019 werden Getränke gemäß den im Juni 2017 erlassenen GCC-Bestimmungen mit 50 Prozent ihres Einzelhandelspreises besteuert. Laut GAZT gilt die Steuer für alle gesüßten Getränke, die aus Wasser und Zucker, Süßungsmitteln, konzentrierten Flüssigkeiten, Pulvern oder Extrakten bestehen, die in Getränke umgewandelt wurden.

GAZT fügte hinzu, dass Gesundheitsberichte die negativen Auswirkungen des Konsums von zuckerhaltigen Getränken hervorgehoben hätten, wobei festgestellt worden sei, dass Verbraucher eher Krankheiten und Gewichtszunahme ausgesetzt seien. Studien haben gezeigt, welche Vorteile es hat, sie durch vitaminreiche Früchte und natürliche Säfte zu ersetzen.

Die Behörde teilte mit, dass einige Getränke von der selektiven Steuer befreit wären, darunter Milchprodukte (mindestens 75 Prozent), Milch, Babynahrung sowie Getränke, die natürlichen Zucker enthalten, wie Fruchtsäfte und solche für medizinische Zwecke.

Weitere Informationen zu Getränken mit Zuckerzusatz und zu steuerfreien Produkten finden Sie auf der GAZT-Website unter www.gazt.gov.sa

-AN